
Staatliche Zulagen
Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, bis zu 300 € je Kind und 200 € Berufseinsteiger-Bonus – direkte Zuschüsse vom Staat für Ihre Altersvorsorge.
Neu ab 01.01.2027
Bis zu 1.680 € vom Staat. Jedes Jahr. Für Ihre Rente.*
Das Wichtigste
Riester ist Geschichte. Das Altersvorsorgedepot ersetzt es: Ein Wertpapierdepot mit staatlichem Zuschuss. Sie investieren in ETFs. Ihre Gewinne bleiben steuerfrei. Keine Versicherung, keine Garantiekosten, kein Kleingedrucktes.
Beispiel: Familie mit zwei Kindern
Bei einer monatlichen Sparrate von 150 € (1.800 € pro Jahr) erhält eine Familie mit zwei Kindern die folgenden Zulagen vom Staat:
Das entspricht einem Zuschuss von über 63 % auf die eigenen Beiträge – zusätzlich zu möglichen Steuervorteilen und Kapitalmarktrenditen.
Jetzt eigene Förderung berechnen →Förderrechner
Ermitteln Sie in wenigen Sekunden, welche Zulagen Ihnen zustehen könnten und wie sich Ihr Guthaben bis zum Rentenbeginn entwickeln könnte.
Voraussichtliches Endkapital
143.150 €
30 Jahre · Rente ab 2057
Staatliche Zulagen
11.826 €
540 €/Jahr Grundzulage
Erwarteter Gewinn
91.904 €
bei 54.000 € Einzahlung
Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlage- oder Steuerberatung und keine Garantie. Annahmen: Einzahlungen ab Produktstart 2027, Rentenbeginn mit 67 Jahren, konstante Sparrate und Wertentwicklung von 6 % p.a. vor Kosten, nachgelagerte Besteuerung mit Grenzsteuersatz minus 10 Prozentpunkten (vereinfachte Annahme). Der tatsächliche Wert kann deutlich abweichen; zwischenzeitliche Wertschwankungen und Verluste sind möglich.
Ihre Vorteile
Verlässliche staatliche Förderung, hohe Renditechancen und finanzielle Flexibilität im Ruhestand – für die Momente, um die es wirklich geht.

Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, bis zu 300 € je Kind und 200 € Berufseinsteiger-Bonus – direkte Zuschüsse vom Staat für Ihre Altersvorsorge.

Anders als bei Riester entfällt die Beitragsgarantie. Ihr Geld kann breit gestreut in ETFs und Fonds investiert werden – mit langfristig höheren Renditechancen.

Beiträge können als Sonderausgaben abgesetzt werden, Erträge wachsen in der Ansparphase steuerfrei an. Besteuert wird erst die Auszahlung im Alter (nachgelagerte Besteuerung).

Start der Auszahlung flexibel zwischen 65 und 70 Jahren, auf Wunsch mit bis zu 30 % Einmalauszahlung zu Beginn – Sie behalten Gestaltungsspielraum.
So funktioniert es
Tragen Sie sich kostenlos und unverbindlich ein – wir halten Sie auf dem Laufenden und melden uns rechtzeitig zum Start 2027.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen, analysieren gemeinsam Ihre Vorsorgesituation und ermitteln die ETFs, die zu Ihren Zielen und Ihrem Risikoprofil passen.
Sie eröffnen Ihr Altersvorsorgedepot – wir begleiten Sie bei jedem Schritt. Zulagen und Steuervorteile sichern Sie sich so vom ersten Beitrag an.
Unabhängig
Keine Bindung an Banken oder Fondsgesellschaften – wir empfehlen, was zu Ihnen passt.
Transparent
Keine versteckten Gebühren, keine leeren Versprechen.
Persönlich
Feste Ansprechpartner statt Hotline – digital, per Video oder im persönlichen Gespräch.
Tragen Sie sich unverbindlich ein – wir informieren Sie, sobald das Altersvorsorgedepot verfügbar ist, und stellen Ihnen unseren unabhängigen Anbietervergleich zur Verfügung.
Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserem FAQ.
* Beispielrechnung „bis zu 1.680 € pro Jahr“: Ein Paar, bei dem beide Partner förderberechtigt sind und jeweils den vollen geförderten Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr in ein eigenes Altersvorsorgedepot einzahlen, erhält zweimal die maximale Grundzulage von 540 € (zusammen 1.080 €). Hinzu kommen für zwei kindergeldberechtigte Kinder zweimal 300 € Kinderzulage (zusammen 600 €) – insgesamt also 1.680 € staatliche Zulagen pro Jahr, solange die Voraussetzungen vorliegen. Die Kinderzulage wird je Kind nur einmal gewährt und einem Elternteil zugeordnet. Zusätzlich möglich: einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus je Person bei Vertragsschluss vor dem 25. Geburtstag sowie Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrer persönlichen Situation ab (u. a. Förderberechtigung, Eigenbeitrag, Zahl und Alter der Kinder). Angaben auf Basis des Altersvorsorgereformgesetzes (Stand Mai 2026); Änderungen bis zum Produktstart am 01.01.2027 sind möglich.